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Der deutsche Berufverband, der alle Fachärzte für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie gruppiert, hat vor kurzem heftige Kritik an dem noch äusserst dürftigen Stand der medizinischen und wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der brustvergrössernden Schönheitsbehandlungen mittels Unterspritzung von gelartiger Hyaluronsäure auf synthetischer Basis geübt. Die meist umstrittenen Punkte der heutigen Studienlage in dem Bereich sind vor allem:
- Es liegen noch keine Ergebnisse von Langzeitstudien vor, die die Wirkungen und Folgen der Injektionen aus Hyaluronsäure zur weiblichen Brustvergrösserung untersuchen und dokumentieren. Obwohl sie in Europa schon eine provisorische Zulassung erhalten hat, wird in der Regelung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass deren Anwendung -wie die jedes anderen kosmetischen Produkts- auch mögliche Gesundheitsrisiken birgt.
- Jene Ärzte, die trotz aller Warnung und trotz dem Fehlen einer endgültigen Zulassung das Produkt verwenden, tun dies auf eigene Verantwortung und sind im Falle einer während oder nach der Behandlung auftretenden Komplikation oder eines schlimmen gesundheitlichen Schadens von der jeweiligen Patientin -und evtl. vor Gericht- als Alleinschuldige anzuklagen.
- Zum Schluss hat der Berufverband der Fachärzte für Schönheitschirurgie beschlossen, der Öffentlichkeit davor zu warnen, dass sogar bei den niedrigsten Dosierungen der Hyaluronsäure, die bei der Angleichung von Narben und sonstigen Unebenheiten in der Haut injiziert werden müssen, etliche unerwünschte Nebenwirkungen wie beispielsweise Granulome und Zysten vorgekommen sind. Daher müsste man beim injiziieren der grösseren Mengen an Hyaluronsäure, die für eine sichtbare Brustvergrösserung notwendig sind, weitere Komplikationen in Kauf nehmen, welche sogar zu katastrophalen Folgen wie Kapselfibrosen, Verhärtungen und schlimmstenfalls auch Brustkrebs verursachen könnten.
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